top of page
Ad-hoc Meldungen
Gemäss Art. 17 Abs 1 MAR haben Emittenten von Finanzinstrumenten Insiderinformationen, die sie unmittelbar betreffen, so bald wie möglich der Öffentlichkeit bekannt zu geben.
Damit alle Marktteilnehmer Insiderinformationen zur gleichen Zeit zugänglich gemacht werden können, werden diese nachstehend unverzüglich veröffentlicht.
​
Es liegen derzeit keine Ad-hoc Meldungen vor.
bottom of page